Mindestlohn
Zum 1.10. 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn von zuletzt € 10,45 auf € 12.00 erhöht. Der monatliche Mindestlohnbetrag, den Gastronominnen und Gastronomen für Hilfskräfte zahlen müssen, beträgt damit ab Oktober € 2.088,00.
Verdienstgrenzen für Minijobber
Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber wurde zeitgleich erhöht von bisher € 450,00 auf € 520,00. Die neue €-520-Grenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Für die Einhaltung der Verdienstgrenzen für Minijobber in der Gastronomie sind die Arbeitszeiten jeweils mit den Erhöhungen anzupassen. Ab 1.10.2022 können Minijobber maximal (€ 520,00 dividiert durch 12,00) = 43,33 Stunden im Monat arbeiten, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten werden soll.
Stand: 27. September 2022
Erscheinungsdatum:
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