Beschluss des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 7.7.2017 die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) beschlossen. Die Kassensicherungsverordnung basiert auf einer gesetzlich festgelegten Verordnungsermächtigung (§ 146a Abgabenordnung – AO). Die Verordnung legt unter anderem fest, wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung (bei Registrierkassen) zu erfolgen hat und wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind.
Stand: 26. September 2017
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir über uns
Wir sind Steuerberater in Tübingen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir bei der Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung & Nachfolgeberatung. Sie haben Fragen? Nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch! Hier geht´s zur online Terminvereinbarung. Wir freuen uns auf Sie.