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Freie Berufe

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung von Freiberuflern.

Durch diese Spezialisierung und dem damit verbundenen Fachwissen können unsere Mandanten davon ausgehen, dass wir alle steuerlichen Besonderheiten für freie Berufe optimal berücksichtigen.

Unter Freiberuflern versteht der Gesetzgeber alle Personen oder Unternehmen, die per Definition kein Gewerbe betreiben und somit auch nicht gewerbesteuerpflichtig sind.

 

Zu den freien Berufen zählen beispielsweise

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Autoren
  • Schriftsteller
  • Journalisten
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Dolmetscher
  • Künstler
  • u.v.m.

Für unsere größtenteils langjährigen Mandanten sind wir vor allem auf folgenden Fachgebieten tätig

  • Erstellung von Einnahmenrechnungen/Überschussrechnungen nach § 4 (3) EStG
  • Erstellung und laufende Führung der Anlageverzeichnisse
  • Freiwillige Bilanzierung
  • Erledigung sämtlicher Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnungen und Formalitäten
  • Jahresabschlusserstellung bei freiwilliger Bilanzierung
  • Steuererklärungen
  • Steuerberatung und steuerliche Gestaltungsberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge
  • Existenzgründung und Beratung bei Förderungen

Wir beraten Sie auch gerne bei der Wahl der richtigen Rechtsform oder helfen bei der Unternehmensbewertung und der Umgestaltung Ihres Unternehmens sowie Ihrer privaten Vermögensplanung. Profitieren Sie von unserem Netzwerk und nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Steuerberater in Tübingen auf.

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